Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Online-Club-Verträge

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1. Mitgliedschaft und Nutzung

1.1. Das Studio führt einen Club für die Nutzung von Solarien und ggf. auch anderen Geräten mit
unterschiedlichen Vertragskonditionen. Das Studio ist berechtigt, die Verwaltung des Clubs inklusive
des Einzugs der Mitgliedsbeiträge und aller daraus resultierenden Aufgaben an den administrativen
Dienstleister PCA Professional Card Administration GmbH, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg, zu übertragen
und abzutreten, sofern dem Clubmitglied dadurch im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung
keine zusätzlichen Kosten entstehen. Diese Einschränkung gilt nicht bei eventuellen,
durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertretenden Leistungsstörungen.

1.2. Mit Annahme der Mitgliedschaft im SunClub ist das Mitglied berechtigt, täglich ein Solarium der
eigenen Wahl des Studios zu nutzen. Die maximale Besonnungsdauer ist nur möglich, wenn das
Gerät und dessen herstellerseits programmierte maximale Besonnungszeit dies zulassen. Das Studio
ist berechtigt, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das Mitglied hat das Recht,
innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen der Anmeldung zum Club zu widersprechen. Die
Widerspruchsfrist von 14 Tagen beginnt mit dem Tag der Anmeldung. Verlangt das Mitglied Solariennutzungen
schon während der Widerrufsfrist und macht nach der Solariennutzung bzw. den Solariennutzungen
von seinem Widerspruchsrecht zu diesem Vertrag Gebrauch, so wird das Mitglied je
Solariennutzung mit einer pauschalen Entschädigung von € 12,00 belastet.

1.3. Im Eigeninteresse verpflichtet sich das Mitglied, den Empfehlungen des Studiopersonals hinsichtlich
der Nutzungsdauer der Solarien Folge zu leisten. Grundlage der Empfehlungen ist die anzunehmende
individuelle Hautverträglichkeit des Mitglieds und gesetzliche Vorschriften nach der UVSV
(UV-Schutz-Verordnung).

1.4. Die Gerätenutzung erfolgt während der üblichen, im Studio aushängenden Öffnungszeiten des
Studios und richtet sich ansonsten tageszeitlich nach dem vom Mitglied gewählten Tarif.

1.5. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Bräunungsgerätes. Das
Studio ist in der Wahl des Sortimentes der angebotenen Geräte frei und kann dieses nach eigenem
Ermessen jederzeit ändern. Wartezeiten aufgrund belegter Geräte, die dem üblichen Betrieb eines
Sonnenstudios entsprechen, sind vom Mitglied zu akzeptieren. Aus wichtigen Gründen, z.B. Reparatur
oder Wartung, kann das Studio einzelne Geräte für die Benutzung sperren. Die Sperrung einzelner
Geräte berechtigt nicht zur Reduzierung des Mitgliedsbeitrages.

2. Personenbezogene Mitgliedschaft / Mitgliedskarte

2.1. Jedes Mitglied erhält beim ersten Besuch des Studios nach der Anmeldung zum Club eine Mitgliedskarte.
Die Karte ist weder übertragbar noch veräußerbar und gilt ausschließlich für das Mitglied
persönlich. Die Karte darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Um das Mitglied bei späteren
Besuchen des Studios zuverlässig identifizieren zu können, erhebt das Studio bei der Ausstellung der
Mitgliedskarte ein Foto vom Mitglied. Sollte die Karte trotz sorgfältiger Verwahrung abhandenkommen,
so wird das Mitglied das Studio über den Verlust unverzüglich informieren, damit eine Sperrung
der Karte veranlasst werden kann.

2.2. Sofern dem Mitglied eine neue Karte ausgestellt wird, werden dem Mitglied die damit verbundenen
Kosten von 10,- Euro belastet.

3. Identifikation des Mitglieds / Datenschutz

3.1. Beim ersten Besuch des Studios nach der Anmeldung zum Club und der Bestätigung der Anmeldung
durch PCA Professional Card Administration GmbH identifiziert sich das Mitglied durch den
Personalausweis. Die Richtigkeit der Bankverbindung wird ggf. per Bank-Kundenkarte belegt.
3.2. Einzelheiten zu unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte den auf dieser Website
dokumentierten Datenschutzhinweisen.

4. Zahlung und Fälligkeit der Beiträge

4.1. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren. Der Beitrag
ist am 1. oder 15. im Voraus datumsmäßig fällig. Belastet wird das vom Mitglied angegebene
Konto. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem vom Mitglied gewählten
Tarif.

4.2. Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu verantworten hat, besteht Anspruch auf hierfür angefallene
Bankgebühren und administrative Aufwendungen.

4.3. Für Mahnungen, die das Studio oder dessen Verwaltung aufgrund eines Rückstandes verschickt,
werden dem Mitglied 4,00 Euro Gebühren belastet.

4.4. Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines monatlichen Mitgliedsbeitrages in Rückstand, so ist
das Studio berechtigt, die Karte des Mitglieds bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren,
ohne dass hierdurch die Mitgliedschaft und/oder die Beitragsverpflichtung endet oder unterbrochen
wird.

4.5. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, so ist das Studio oder
dessen Verwaltung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur Vertragskündigung
durch das Studio oder dessen Verwaltung besteht auch, wenn das Mitglied seinen Abbuchungsauftrag
zur Durchführung des Lastschrifteinzugsverfahrens ohne dem Studio zurechenbaren Anlass
widerruft. Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsrückstandes oder Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung
steht dem Studio ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge
zu, die bis zum nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären.
Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder kein
Schaden entstanden ist.

4.6. Mit dem Beginn der Mitgliedschaft wird die vom Mitglied zu entrichtende jährliche Verwaltungsgebühr
fällig. Nachfolgende Belastungen der jährlich fälligen Verwaltungsgebühr erfolgen alle 12
Monate.

4.7. Nach Ablauf eines Jahres, ab Beginn der Mitgliedschaft, ist das Studio zu einer Preisanpassung
der Mitgliedsbeiträge berechtigt. Die Preisänderung hat das Studio dem Mitglied mindestens
einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat danach mit einer Frist von einem
Monat das Recht zur Vertragskündigung. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer während
der Vertragslaufzeit, darf dem Mitglied weiterbelastet werden, ohne dass sich hieraus für das Mitglied
das Recht zur Vertragskündigung ergibt.

5. Vertragslaufzeit

5.1. Nach Ablauf der umseitig vom Mitglied gewählten Mindestlaufzeit des Vertrages, z.B. 12 oder
24 Monate, verlängert sich der Vertrag automatisch für unbestimmte Zeit, sofern er nicht spätestens
einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Das auf unbestimmte Zeit verlängerte
Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine
Kündigung muss in Textform erfolgen. Die Kündigung kann vom Mitglied oder auch dem Studio veranlasst
werden.

5.2. Während der Vertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt
werden. Einen solchen Grund stellen u.a. dar, der Zahlungsrückstand des Mitglieds gemäß Ziffer 4.5.
oder eine Erhöhung der Preise gemäß Ziffer 4.7. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist eine
– auch anteilige – Rückvergütung der Verwaltungsgebühr ausgeschlossen.

6. Datenänderung

Ändern sich beim Mitglied persönliche Daten (Bankverbindung, Name, Wohnort ), so ist das Mitglied
verpflichtet, das Studio darüber umgehend zu informieren.

7. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so berührt dies
die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. An Stelle der unwirksamen Vertragsteile vereinbaren
die Parteien eine Lösung zu suchen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt.

AGB Stand 01/2022

PCA Professional Card Administration GmbH
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